Gemütliche und Helle Gaststube

Wir haben Platz für 70 Gäste. Auch Ihre Vierbeiner sind bei uns gerne gesehen.

Reservieren Sie auf Wunsch auch mit einem kurzen Anruf:

03643 401384
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Original Thüringer Küche

Zu Mittag und Abend servieren wir Ihnen regionale Spezialitäten

  • Braten
  • Wild, Geflügel & Fisch
  • Vegetarisches
  • mit oder ohne Thüringer Klöße

Dazu Wein, Fruchtiges oder unser berühmtes Kutscher-Bier.

Unsere reguläre Speisekarte mit etwa 30 verschiedenen Gerichten wird durch saisonale Spezialitäten auf einer wechselnden Tageskarte ergänzt.

Knuspriger Entenbraten

mit hausgemachtem Apfelrotkohl und Thüringer Klößen.

Die knusprig gebratene halbe Ente ist bei uns nicht nur im Winter ein Renner, sondern auch im Biergarten unser beliebtestes Gericht.

Thüringer Brätel

mit Röstzwiebeln, knusprigen Bratkartoffeln und gemischtem Salat.

Ein „(Rost)brätel“ ist eine marinierte Scheibe vom Schweinenacken. Es handelt sich hierbei um eine Thüringer Spezialität, die neben der Thüringer Rostbratwurst die zweite überregional bekannte Grillspezialität des Landes ist.

Schwarzatal-Forelle „Müllerin Art“

mit Petersilienkartoffeln und gemischtem Salat.

Aus der Forellenzucht im Thüringer Schwarzatal beziehen wir unsere schmackhaften Forellen. Wir legen Wert auf Qualität und hochwertige Zutaten aus der Region.

Der schönste Biergarten Weimars

70 idyllische Plätze unter schattigen Bäumen laden zum Verweilen ein. Probieren Sie unser berühmtes, naturtrübes Kutscher-Bier oder unsere Weinspezialitäten aus der Region. In den warmen Monaten ist unser Biergarten beliebt bei den Organisatoren von Schüler- und Studienreisen für eine Mittagspause mit Thüringer Spezialitäten.

Komfortable Gästezimmer

Doppelzimmer für 1 Person 52,00 €
Doppelzimmer für 2 Personen 64,50 €
Appartements für 2 Personen 99,50 €
Appartements für 3 Personen 109,40 €
Appartements für 4 Personen 129,50 €
Frühstück für 1 Person 7,50 €
Haustier pro Tag/Nacht 5,00 €

Anreise ab 14:00 Uhr – Abreise bis 10:00 Uhr – Frühstück ab 8:30 Uhr

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Die Stadt Weimar erhebt eine Kulturförderabgabe auf Übernachtungen für Beherbergungsbetriebe:

  • 1,50 EUR pro Person und Nacht in einer mit 1 Person belegten Einheit
  • 1,10 EUR pro Person und Nacht bei Belegung einer Einheit mit mehreren Personen
  • Längstens jedoch für 7 aufeinanderfolgende Übernachtungen.